Asbest wurde in der Vergangenheit wegen seiner positiven bautechnischen Eigenschaften, insbesondere der Nichtbrennbarkeit in vielen Bereichen verarbeitet. Zum Schutze
der Gesundheit wurde die Verarbeitung von sog. Spritzasbest 1979 verboten. Viele andere asbesthaltige Produkte und Anwendungen wurden 1981 verboten.
Bei der Sanierung von Altbauten stoßen Handwerker immer wieder auf asbesthaltigen Materialien, bspw. Faserzementplatten. Wird Asbest bei mechanischer Beanspruchung zu
lungengängigen Fasern zerrieben oder aufgespalten und in dieser Form eingeatmet, gefährdet dies die Gesundheit. Darum gelten besondere Schutzmaßnahmen, wenn asbesthaltige Baustoffe bearbeitet,
demontiert oder entsorgt werden sollen.
Wir, die Dachdeckerei Brumm aus Gütersloh, verfügen über einen Sachkundenachweis für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten nach TRGS 519.
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